Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall


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Geschrieben von - am 15. Februar 2008 15:01:

Als Antwort auf: Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall geschrieben von Heinz (D) am 15. Februar 2008 00:16:

Ich finde nicht, dass eine Anzeige, weder gegen das Klinikum, noch gegen den Ausbilder nötig ist.
Deinem Jungen wird die Lust am Alkohol gehörig vergangen sein, das wird das Positive daran sein.

Ich denke nicht, das eine Anzeige gegen die Klinik erfolgreich/sinnvoll wäre, sie haben ja deinem Kind im Prinzip nur geholfen.

Und der Arbeitgeber wird sich doch hüten, so etwas in die Akte zu schreiben, wer gibt zu einem Unter 16-Jährigem Alkohol gegeben zu haben, bzw. ihn dazu verführt zu haben...
Man kann höchstens mal mit dem reden, und sich versichern, dass das keine Konsequenzen hat... Im Prinzip kann man doch froh sein, dass nichts passiert ist, weil das wäre dann wirklich schlimm.



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