Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall


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Geschrieben von Heinz (D) am 15. Februar 2008 00:16:

Als Antwort auf: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall geschrieben von Sabine am 14. Februar 2008 16:13:

>Hallo,
>Ich bin sauer auf das Klinikum

Hallo Sabine,

ich gehe mal einfach davon aus, Daß du mit so einem ernsten Thema keinen Fake-Beitrag zur vermeintlichen Belustigung geliefert hast. Das wäre sonst äußerst gemein.

Auf die Klinik sauer zu sein gibt es keinen Grund, da die Schweinereien, die solchen Saufereien folgen, für das Personal extrem belastend sind. Sei denen bitte nicht böse. Wenn Du mal mitbekommen würdest, wie es da zugeht, wenn solche Leute eingeliefert werden, z.T. zum eigenen Schutz fixiert werden müssen, weil sie nicht mehr wissen, was sie machen, herumtoben, sich übergeben, alles unter sich lassen etc., dann verstehst du mehr. Jeder normale Notfall ist einfacher zu behandeln, als solche Folgen von Sauforgien. Dazu kommt die auch noch lebensgefährlichen Zustände der Patienten, die am Rande des Todes stehen. Sie können nicht in der Ausnüchterungszelle bei der Polizei bleiben, die entsprechend eingerichtet ist und anschließend ausgespritzt werden kann. Der lebensbedrohliche zustand muß behandelt werden. Dann "dürfen" sich die Ärzte und das Pflegepersonal darum kümmern.

Aber jetzt der andere Teil:

>Jetzt am Rosenmotag wurde er vom Küchenchef und den Kollegen zum Flatrate-saufen mitgenommen ohne unsere Zustimmmung.

Wenn das wirklich so stimmt und Dein Sohn mit 15 Alkohol bekommen hat, ist hier eine Anzeige unerläßlich, auch wenn Konsequenzen wegen seines Arbeitsplatzes zu befürchten sind. Eine Rechtsberatung ist hier notwendig und die Schritte müssen genau abgestimmt werden. Polemik und verständliche Wut sind nicht angebracht und Formfehler dürfen nicht passieren. Sicher wird die Personalleitung alles herunterrreden, aber laß Dich nicht beeinflussen, unternehme nichts ohne Anwalt. Du weist heute noch nicht, ob Folgen zurückbleiben, in der Personalakte von Saufen die Rede sein wird und später zieht sich dieser Makel durch alle Bewerbungen durch mit dem entspr. Ergebnis! Der Punkt Personalakte ist hier ganz wesentlich. Ein solcher Eintrag ist nie mehr ganz zu beseitigen. In 10 Jahren taucht er immer noch auf. Davon können Leute, die mal in der Jugend vor 15 und noch mehr Jahren mal Unsinn gemacht haben, heute ein Lied von singen und sich wundern, warum sie abgeblitzt sind. Das ist bekannt.
Ich könnte noch viel schreiben, aber das Wesentliche hoffe ich herüber gebracht zu haben.

Viel Erfolg



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