Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall


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Geschrieben von jorge am 18. Februar 2008 00:18:

Als Antwort auf: Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall geschrieben von Franz am 15. Februar 2008 00:38:

Hallo Franz,

ich finde, du hast dich in deinem Beitrag etwas unglücklich ausgedrückt.
Zum einen unterstellst und zum anderen behauptest du etwas, was auch durch deine 'besondere Kompetenz' nicht zwangsläufig zu uneinschränkbarer Wahrheit wird.
In wie weit jemand 'DL' oder 'AB' ist, kann in vielen Beiträgen oft nur vermutet werden. Solche Vermutung sollte aber, wie ich meine, nicht Anlass zu allgemeiner Unterstellung sein.
Übrigens, falls ich mich richtig erinnere, hat außer dir in diesem Zusammenhang niemand das Wort 'Wickelritual' verwendet.
Erlaube mir noch die Bemerkung, dass stark alkoholisierte Menschen, die in Kliniken aufgenommen werden müssen, bei ihrer Einlieferung meist in einem Zustand vollkommener Orientierungs- und Hilflosigkeit, manchmal sogar in Lebensgefahr sind. Es ist nicht richtig, wenn du behauptest, dass diese Patienten "niemals und nirgends" gewindelt werden.
Bitte betrachte meinen Widerspruch nicht als einen persönlichen Angriff sondern einfach nur als eine andere Anschauung und Erfahrung.

Da fällt mir aber noch ein:

"... akut alkoholintoxikierten Patienten ..." und warum nicht 'Patienten mit gegenwärtiger (akuter) Alkoholvergiftung'?

Gruß jorge


>Hallo,
>also bei aller Toleranz für DL's und AB's kann ich, als langjährig Beschäftigter in der Psychiatrie, der gerade im Rahmen eines Suchtkonzeptes sehr viel mit akut alkoholintoxikierten Patienten zu tun hat, nur sagen, dass sich dieser Beitrag mal wieder absolut nach "Fake" liest.
>Niemals und nirgends gibt es ein Windel- oder Wickelritual für Patienten, die über den Durst getrunken haben!
>Andererseits hat es sicherlich seinen Reiz, wenn man aus der Phantasie heraus "Geschichten" inszeniert.......:-(
>Gruß
>von
>Franz
>
>>Hallo,
>>Ich bin sauer auf das Klinikum , mein Sohn ist im ersten Lehrjahr als Koch beschäftigt. Da es in unseren Haushalt nach einen Alkoholentzug von meinen Mann seit 20 Jahren keinen Alkohol mehr gibt, hat unserer sohn bisher noch nie Alkohol getrunken.
>>Jetzt am Rosenmotag wurde er vom Küchenchef und den Kollegen zum Flttratt-saufen mitgenommen ohne unsere Zustimmmung.
>>Gegen Mitternacht wurde er von der Polizei wegen Ruhestörung und zum Ausnüchtern in die Kinder und Jugendpschatie eingewiesen.
>>Als wir Ihn am Nächsten Tag besuchten und abholen wollten war die Stationsschwester gerade dabei meinen Sohn wieder zu wickeln wobei er weinte weil er das nicht wollte.
>>Die Ärtin erklärte mir dann das windeln bei Alkoholeinweisungen in den ersten 24 stunden üblich sind, worüber ich recht erbost bin.
>>Ich habe meinen Sohn sofort mit nach Hause genommen.
>>Soll ich gegen die Ärtin strafanzeige wegen dmügung und erniedriegung stellen, mit den mit den arbeitgeber habe ich auch gesprochen und er hat mir zugesagt das unser Sohn keinen alkohol mehr wehrend der ausbildung bekommt.
>>Gruß sabine



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