Re: zu schnelles wickeln im Behindertenheim
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Geschrieben von Baldr am 08. Februar 2006 21:16:
Als Antwort auf: zu schnelles wickeln im Behindertenheim geschrieben von Maria am 08. Februar 2006 16:57:
Such dir einen anderen Job. Wenn du ihn hast melde den entsprechenden Kontrollorganen die Zustände. In Deutschland ist eine solche Vorgehensweise illegal. Fixierungen müssen richterlich genemigt sein. Und ein Richter wird die Genemigung sorgsam überprüfen wenn da Wiedersprüche auftauchen. Leider werden solche Anträge selten gründlich geprüft. Die Richter richten sich meistens nach dem Willen des Antragsstellers, der, wenn er den Antrag richtig formulier, damit auch durchkommt. Leider sieht es so aus, als ob in Altenheimen und Behindertenheimen in Deutschland eine Rechtsfreie Zone existiert.
- Re: zu schnelles wickeln im Behindertenheim Tanja 13.2.2006 14:27 (0)
- Re: zu schnelles wickeln im Behindertenheim jürgen 13.2.2006 14:16 (1)
- Re: zu schnelles wickeln im Behindertenheim baby 13.2.2006 15:41 (0)
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