Re: Windelversorgung über Vertragspartner der GKV


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Geschrieben von Helmut am 03. Mai 2005 11:41:

Als Antwort auf: Re: Windelversorgung über Vertragspartner der GKV geschrieben von Jörg am 02. Mai 2005 20:41:

Hallo Jörg,

das was deine gesetzliche Krankenkasse mit dir macht, ist schlichtweg gesetzeswidrig. Die gesetzlichen Krankenkassen sind laut § 33 SGB V dazu verpflichtet, dich mit Hilfsmitteln zu versorgen und zwar unabhängig vom gezahlten Versicherungsbeitrag. Selbst wenn du oberhalb der Pflichtgrenze und damit freiwillig bei der GKV versichert bist, müssen sie dir die Hilfsmittel bis zum festgelegten Festbetrag in der benötigten Menge auf alle Fälle bezahlen.

Fordere die Krankenkasse schriftlich dazu auf, dass sie laut geltendem Gesetz zur Zahlung der benötigten Hilfsmittel verpflichtet sind. Falls sie sich trotzdem weigern, dann beauftrage einen Anwalt, gehe vor das Sozialgericht und klage dein Recht ein.

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x033.htm

Wir vom Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V. haben festgestellt, dass seit Januar 2005 die Zahlungsmoral der GKV sehr deutlich abgenommen hat und sie sich zunehmend weigern zu zahlen. Erst nach schriftlicher Androhung von gerichtlichen Entscheidungen zahlen die meisten Krankenkassen dann doch.

Gruß Helmut




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