Re: Ausschlag bei Ribo Slip!!!!


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Geschrieben von Helmut am 23. März 2005 22:31:

Als Antwort auf: Ausschlag bei Ribo Slip!!!! geschrieben von Karina am 16. März 2005 10:19:

Hallo Karina,

die Krankenkasse darf dir nicht vorschreiben, daß du ein Hilfsmittel nur von einem bestimmten Hersteller nehmen darfst, genauso wenig darf sie dir Vorschreiben, von welchem Lieferanten du die Produkte beziehst!

Die Entscheidung, welches Hilfsmittel (Windel) für dich an geeignesten ist, das darf nur der Arzt zusammen mit dir entscheiden. Bis zu den gesetzlichen Festbeträgen müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Hilfsmittel auf alle Fälle bezahlen, auch wenn sie mit bestimmten Lieferanten Verträge (§ 127 Abs. 1 SGB V) haben!

Da ein Hilfsmittel nur dann Zweckmäßig ist, wenn es seinen Zweck ohne Einschränkungen erfüllt, ist die GKV in deinem Fall aus wirtschaftlichen Gründen (§ 12 SGB V) verpflichtet, dir ein anderes Produkt zu zahlen, auch wenn es über dem Festbetrag liegt, da sonst Folgekosten durch ärztliche Behandlungen und weitere Arzneimittel entstehen würden.

Gehe auf alle Fälle zu einem Hautarzt und lasse dir durch ein Attest bestätigen, daß die Hautreizungen vom verwendeten Produkt (Riboslip) kommen und du dringend ein anderes Produkt (anderer Hersteller) nehmen sollst!

Gruß Helmut




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