Re: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall


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Geschrieben von Andrea am 16. Februar 2008 04:01:

Als Antwort auf: windeln um bei 15 Jährigen nach Alkoholunfall geschrieben von Sabine am 14. Februar 2008 16:13:

Wenn du schon jemanden verklagen oder anzeigen willst, dann denjenigen der deinem Sohn den Alkohol gegeben hat, denn der hat sich wirklich strafbar gemacht und auch die volle Härte des Gesetzes verdient. Und wenn du jemandem die Schuld an der ganzen Misere geben willst, dann vielleicht am ehesten dir selbst, weil du ihm nicht den angemessenen Umgang mit Alkohol beigebracht hast.

Das Pflegepersonal, das deinem Sohn möglicherweise das Leben gerettet hat, ist dagegen der vollkommen falsche Adressat. Ob man jemanden wickeln sollte, nur um ihn zu beschämen, darüber kann man sehr geteilter Ansicht sein, ich halte das zumindest für grenzwertig. Aber wenn es darum geht das der Betreffende nicht in seinen eigenen Exkrementen liegen muss, weil er keine Kontrolle mehr über seinen Körper hat, ist das allemal legitim.

Andrea



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