Re: Attest über die Notwendigkeit


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Geschrieben von Wiebke am 28. Februar 2007 21:40:

Als Antwort auf: Kassenverordnung/Schwangerschaft geschrieben von Wiebke am 25. Februar 2007 10:11:

>Hallo Ihr,

also der Hausarzt hat jetzt ein "Attest über die Notwendigkeit zur Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln" ausgestellt ausgestellt. Da steht bestätigt, dass die Betroffene inkontinent ist, weiterhin dadurch Hautschäden drohen, außerdem sei die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nur mit Hilfsmitteln möglich. In einem Feld "besondere Bemerkungen oder Anweisungen" steht, dass auch die Arbeitsfähigkeit da mit dranhängt.
Mit diesem Attest geht sie nun zur Kasse, dann werde die Verordnung wohl genehmigt.
>Gruß, Wiebke



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