Re: Kassenverordnung/Schwangerschaft


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Geschrieben von Jorge am 26. Februar 2007 12:07:

Als Antwort auf: Re: Kassenverordnung/Schwangerschaft geschrieben von Frank am 25. Februar 2007 14:24:

Hallo Frank,
mit diesem Beitrag hast du mich allerdings zum Schmunzeln gebracht. Schreibst du doch:
"Es gibt Praxen in diesem Land die pro Quatral nur 3 Monate geöffnet haben, ..."
Mein Kommentar: Mehr als 3 Monate geht ja wohl auch nicht, es sei denn, wir erfinden ein Jahr, das 16 Monate hat (lächel)!
Nichts für ungut,
mit liebem Gruß vom
Jorge


>Hallo Wiebke,
>aus Erfahrung würde ich sagen, dass Sie wenn sie einen guten Hausarzt hat, der das schriftlich für die Kasse in aussreichendem Maße begründet keine Problem bei der Verordnung besteht. Man kann dann ja immer noch schauen ob mit Ende der Schwangerschaft sich das Problem von alleine behebt oder ob da mit KG oder Beckenbodentraining sowieso noch mehr nachkommt. In der aller größten Not den Gynäkologen wechseln. Ist keine einfach Entscheidung weil sie wahrscheinlich zu ihrem jetzigen Arzt ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
>Es gibt bezüglich Verordnungen von Ärzten ein grundsätzliches Problem in Deutschland. Die Ärzte haben ein gewisses Budget von der KK vorgeschrieben. Mehr bekommen sie nicht pro Quartal. Wird es überschritten drohen Strafzahlungen an den Arzt. Nett nicht war. Es gibt Ärzte die gerne mehr notwendige Verordnungen schreiben würden aber es nicht können. Es gibt Praxen in diesem Land die pro Quatral nur 3 Monate geöffnet haben, weil sie den 4. nicht mehr bezahlt bekommen und sie und Ihre Mitarbeiter ja auch von was Leben müssen.
>Sehr traurig aber wahr.
>Gruß Frank



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