Re: Kassenverordnung/Schwangerschaft


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Geschrieben von Frank am 25. Februar 2007 14:24:

Als Antwort auf: Kassenverordnung/Schwangerschaft geschrieben von Wiebke am 25. Februar 2007 10:11:

Hallo Wiebke,

aus Erfahrung würde ich sagen, dass Sie wenn sie einen guten Hausarzt hat, der das schriftlich für die Kasse in aussreichendem Maße begründet keine Problem bei der Verordnung besteht. Man kann dann ja immer noch schauen ob mit Ende der Schwangerschaft sich das Problem von alleine behebt oder ob da mit KG oder Beckenbodentraining sowieso noch mehr nachkommt. In der aller größten Not den Gynäkologen wechseln. Ist keine einfach Entscheidung weil sie wahrscheinlich zu ihrem jetzigen Arzt ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.

Es gibt bezüglich Verordnungen von Ärzten ein grundsätzliches Problem in Deutschland. Die Ärzte haben ein gewisses Budget von der KK vorgeschrieben. Mehr bekommen sie nicht pro Quartal. Wird es überschritten drohen Strafzahlungen an den Arzt. Nett nicht war. Es gibt Ärzte die gerne mehr notwendige Verordnungen schreiben würden aber es nicht können. Es gibt Praxen in diesem Land die pro Quatral nur 3 Monate geöffnet haben, weil sie den 4. nicht mehr bezahlt bekommen und sie und Ihre Mitarbeiter ja auch von was Leben müssen.

Sehr traurig aber wahr.

Gruß Frank



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