Re: Blaseninko & WC - Benutzung im Job


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Geschrieben von Jürgen am 01. November 2005 14:05:

Als Antwort auf: Blaseninko & WC - Benutzung im Job geschrieben von Ulrike am 01. November 2005 11:03:

>Hallo Ulricke !!!
>
erstens würde ich deine Cefin wegen Mobing Anzeigen, zweitens hast du
nach dem Schwerbehindertenrecht ein Anrecht auf ein WC, mit Abschließbaren Schrank und Windeleimer § 20 Schwerbehindertengesetz

drittens hat deine Cefin ihre Führsorgepflicht verletzt, und dich beleidigt
daraus steht dir ein Schmerzengeld zu.

Mobing kann bis zu 36 Monaten Freiheitsentzug geandet werden.

Darüber hinaus bist du Unkündbar, setze dich mit den nächten Integrationsamt in verbindung und versuche ein 6 Augen Gespräch mit deiner Cefin zu bekommen.

Sollte dieses Gespräch nichts bringen zeige sie an.

Ich würde gerne wissen wie es bei dir weitergegangen ist

Gruß


Jürgen




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